Nach Lateinamerika, Kanada und Südeuropa kommt nun auch in Deutschland und Österreich das Verbot von Account-Sharing bei Netflix.

Das Verbot des bei sehr vielen Nutzern des Streaming-Anbieters Netflix beliebten Account-Sharing hing ja schon länger wie ein Damoklesschwert über allem. Zunächst wurde es in Lateinamerika, Kanada und Südeuropa scharf geschaltet. In diesen Gebieten der Welt ist das Teilen des Zugangs mit mehreren Personen über den eigenen Haushalt hinaus schon seit etwas längerer Zeit verboten. Netflix nutzte die Erfahrungen, die in diesen Gebieten gesammelt werden konnten, dazu, um die Account-Sperre technisch ausgiebig zu testen und so klar zu stellen, dass die Sperre auch zuverlässig funktioniert.

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Jetzt kommt die Sperre des Account-Sharing auch für die Netflix Nutzer in Deutschland und Österreich. Das Teilen des Accounts mit anderen Personen außerhalb des eigenen Haushalts funktioniert nun nur noch gegen Aufpreis.

Rechtliches

Geregelt sind die neuen Bedingungen für das Account-Sharing in den Nutzungsbedingungen von Netflix. Darin heißt es nun unter Punkt 4.2:

Die gelieferten Inhalte dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden, es sei denn, dies ist durch Ihr Abonnement erlaubt.

Diesen Nutzungsbedingungen muss jeder User beim Abschluss des Vertrages zustimmen, sonst ist die Nutzung von Netflix gar nicht möglich.

Nutzer von bestehenden Verträge müssen diesen erneuerten Nutzungsbedingungen ebenfalls zustimmen, wollen sie Netflix weiterhin nutzen. Einzelne Kunden haben bereits von Netflix Post bekommen, in denen darauf hingewiesen wird, dass das Teilen des Kontos mit Personen außerhalb des eigenen Haushaltes nur noch gegen Aufpreis möglich wird.
In Deutschland und Österreich wird jede weitere Person, die Zugang erhalten soll, 5 Euro pro Monat kosten. Wie viele dieser Zusatz-Personen insgesamt möglich sind, hängt wiederum vom gebuchten Abonnement-Modell ab.

Was bedeutet „eigener Haushalt“?

Unter Haushalt versteht Netflix die räumliche Einheit, in einem Haus oder eine Wohnung. Für Wohngemeinschaften bedeutet das also Entwarnung, die dürfen auch weiterhin einen Netflix Zugang gemeinsam nutzen. Teilweise auch gleichzeitig, je nachdem, welchen Zugang man gebucht hat.
Alle Personen, die nicht zu diesem Haushalt gehören, bspw. ausgezogenen Kinder oder Partner*innen, die außerhalb wohnen, dürfen den Netflix Zugang nicht bzw. nicht mehr nutzen.

Was ist im Urlaub?

Nach Aussage von Netflix soll die Nutzung im Urlaub oder der Zweitwohnung auch künftig erlaubt sein und keine Probleme verursachen. Beim Einloggen in das Netflix Konto vom einem anderen Ort als der bisher als „Haushalt“ bekannten sollen die Nutzer einen Hinweis erhalten. Daraufhin kann man dann über spezielle Menüpunkte einen Reiseort* oder einen Zweitwohnsitz eintragen und damit die Nutzung möglich machen. Wie gut dies wirklich funktioniert, wird die Praxis nach der Scharfschaltung der Account-Sharing-Sperre zeigen.

Netflix | Foto: Tumisu, pixabay.com, Inhaltslizenz
Netflix | Foto: Tumisu, pixabay.com, Inhaltslizenz

Technische Umsetzung

Wie genau die Sperre des Account-Sharing funktioniert und technisch umgesetzt werden soll, dazu äußert sich Netflix verständlicherweise nicht. Sonst könnten sicherlich findige Nutzer besonders leicht Möglichkeiten zur Umgehung der Sperre finden. Klar ist nur, dass hauptsächlich die IP-Adresse des Internet-Routers am Hauptstandort hinterlegt wird. Damit können alle Geräte, die sich hinter diesem Router im internen Netz befinden, etwa per WLAN oder LAN das Angebot von Netflix nutzen. Die Anzahl der erlaubten gleichzeitigen Streams hängt dabei nur vom gebuchten Abonnement ab.

Auf Reisen muss man die entsprechende IP-Adresse am Urlaubsort registrieren, ebenso die in der Zweitwohnung. Eine Abfrage von GPS-Daten oder andere Daten zur Standort-Erfassung erfolgt aber wohl nicht.

Sollte Netflix irgendwann feststellen, dass der Account unerlaubterweise geteilt werden, dann droht die Sperre einzelner Geräte oder auch des kompletten Accounts.

Stichtag der Umsetzung

Einen definitiven Stichtag, ab wann die Account-Sperre endgültig gilt, nennt Netflix immer noch nicht. Vielleicht wird es diesen Stichtag gar nicht geben, weil die Sperre nach und nach umgesetzt wird und so vermieden wird, dass es bei technischen Problemen zu einem massenhaften Ausfall des Streamingdienstes kommt.

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